ERP-Sondervermögen für das Jahr 2023

Montag, 08.08.2022

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2023 beschlossen, mit dem 2023 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 10 Mrd. € zur Verfügung stehen.

Die Förderkreditprogramme aus dem ERP-Sondervermögen richten sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründer mit günstigen Konditionen wie niedrige Zinsen, tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Förderangebot zur Verfügung. Die Förderschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierung, mit besonders günstigen Konditionen für strukturschwache Regionen, Innovationsfinanzierung einschließlich Digitalisierung, Exportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

(Autor/Quelle: GSA)

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