Mit Jahresbeginn 2019 ergeben sich wichtige Neuerungen im Steuerrecht mit zusätzlichen Pflichten und steuerlichen Entlastungen für Privatpersonen und Unternehmen.
Die wichtigsten Neuerungen ergeben sich in den Bereichen „Entlastung von Familien“, „Steuerfreiheit für Jobtickets“, „Entlastung für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge als Dienstwagen“, „Steuerbefreite private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder Elektrofahrrads“, „Betreiber von Internet-Marktplätzen haften für Händler“, „Vorabpauschale bei Anlagen in Investmentfonds“, „Stärkung des Rechtsrahmens für Verbriefungen“, „Besserer Schutz und mehr Sicherheit in der betrieblichen Altersversorgung“.
Eine vollständige Übersicht zu den steuerlichen Änderungen und weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).