Gründungsteams, die EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer erhalten und sich am Ende ihrer Förderung befinden, können weiterhin die Laufzeit um drei Monate verlängern.
Voraussetzung ist, dass sich das Gründungsteam in einer durch die Corona-Pandemie bedingten Notlage befindet. Mit einem formlosen Antrag der Hochschule oder Forschungseinrichtung bzw. des Forschungstransfer-Start-Up kann die Laufzeit ausgabenneutral um drei Monate verlängert werden. In Einzelfällen können auch die Vorhaben um drei Monate verlängert und damit das Projekt insgesamt aufgestockt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für Projekte, die noch bis zum 31.03.2021 laufen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
(Autor/Quelle: GSA)