Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 beschlossen.
Damit gilt ab dem 1. Januar 2019 in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 9,19 € je Zeitstunde. Ab 1. Januar 2020 beträgt der Mindestlohn 9,35 € je Zeitstunde. Mit dem Mindestlohn-Gesetz soll Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert werden. Der gesetzliche Mindestlohn setzt somit eine feste Grenze, die nicht unterschritten werden darf und somit Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen schützt.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)