Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnanpassungsverordnung mit Wirkung zum
1. Januar 2017 beschlossen.
Damit gilt ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 € je Zeitstunde. Mit dem Mindestlohn-Gesetz soll Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert werden. Der gesetzliche Mindestlohn setzt somit eine feste Grenze, die nicht unterschritten werden darf und somit Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen schützt. Mit der Mindestlohnanpassungsverordnung wird der Mindestlohn um 34 Cent von 8,50 € auf dann 8,84 € erhöht.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)