Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € brutto mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 beschlossen.
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 zunächst auf 12,00 € brutto je Zeitstunde angehoben. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 € erhöht. Die nächsten Steigerungen des Mindestlohns sind zum 30. Juni 2023 und zum 31. Januar 2024 vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns umgesetzt. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 % des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 wurde der Mindestlohn gemäß der Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV) bereits auf 10,45 € erhöht.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)