Das Bundeskabinett hat die Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV) mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen.
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 €, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 €. Mit dem Mindestlohn-Gesetz soll Lohn-Dumping, also die nicht verhältnismäßige Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhindert werden. Der gesetzliche Mindestlohn setzt somit eine feste Grenze, die nicht unterschritten werden darf und somit Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen schützt.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)