Aufgrund der besonderen Lage hinsichtlich der Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus wird die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH die Annahme von Anträgen auf Förderung in Form von Bildungsschecks nach der „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ (A51) und der „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks“ (A34) in Abstimmung mit der Fachaufsicht bis einschließlich 17.05.2020 aussetzen. Die elektronische Übermittlung von xml-Dateien ist seit dem 23.03.2020 nicht mehr möglich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
(Autor/Quelle: GSA)