Die Annahme von Anträgen auf Förderung in Form von Bildungsschecks für Beschäftigte und Existenzgründer wird für den Zeitraum vom 04.01.2021 bis einschließlich 31.01.2021 ausgesetzt.
Aufgrund der besonderen Lage hinsichtlich der Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus wird die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH die Annahme von Anträgen auf Förderung in Form von Bildungsschecks nach der „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ (A51) und der „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks“ (A34) in Abstimmung mit der Fachaufsicht für den Zeitraum vom 04.01.2021 bis einschließlich 31.01.2021 aussetzen. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Bildungsschecks für Qualifizierungen, die als Online-Schulung in Form eines Präsenz-Äquivalents angeboten werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
(Autor/Quelle: GSA)