Aufgrund der besonderen Lage hinsichtlich der Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus wird die GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH die Annahme von Anträgen auf Förderung in Form von Bildungsschecks und Qualifizierungsprojekten nach der „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ (A51 und A52) und in Form von Bildungsschecks für Grundkurse und Beratung/Begleitung nach der „Richtlinie zur Förderung von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks“ (A34) in Abstimmung mit der Fachaufsicht für den Zeitraum vom 28.02.2021 bis einschließlich 07.03.2021 aussetzen.
Ausgenommen hiervon sind:
- Anträge A51 Bildungsschecks für Auszubildende, die im Präsenzformat durchgeführt werden,
- Anträge A51 Bildungsschecks für Beschäftigte und Auszubildende, die als Online-Schulung in Form eines Präsenz-Äquivalenz angeboten werden und
- Anträge A34 Bildungsschecks für Grundkurse, die als Online-Schulung in Form eines Präsenz-Äquivalenz angeboten werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
(Autor/Quelle: GSA)