Aufgrund der vor Kurzem durch den Bund beschlossenen Novemberhilfe für Unternehmen, die von temporären Schließungen erfasst sind, waren seitens der Landesförderung in Form von rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen II Anpassungen im Antragsverfahren erforderlich. Antragsformulare auf Förderung in Form von rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen können voraussichtlich ab Mittwoch, den 11.11.2020 auf der Homepage der GSA mbH heruntergeladen werden.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Antragstellung.
(Autor/Quelle: GSA)