Alte Antragsversionen für Bildungssschecks ungültig (A.5.1)

Freitag, 16.03.2018

Zum 16. April 2018 werden alte Formularversionen für die Beantragung von Bildungsschecks (gemäß der Richtlinie A.5.1) ungültig und können nicht mehr verwendet werden.

Dies betrifft alle Versionen, die älter als ein Jahr sind sowie bei der Beantragung von

- Bildungsschecks (max. 500 EUR) alle Versionen mit der Versions-Kennzeichnung 33.003 und kleiner

  und 

- Bildungsschecks (max. 3.000 EUR) alle Versionen mit der Versions-Kennzeichnung 53.003 und kleiner.

Wir empfehlen allen Antragstellern bei jedem Antragsverfahren das jeweils gültige pdf-Formular von der Homepage der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH anzufordern. Für die Beantragung von Bildungsschecks gemäß der Richtlinie A.5.1, können Sie die aktuellen Antragsformulare <link leistungen foerderung-der-aus-und-weiterbildung bildungsschecks-fuer-unternehmen.html internal-link internal link in current>hier anfordern.

(Autor/Quelle: )

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