Zum 15. September 2017 werden alte Formularversionen für die Beantragung von Bildungsschecks (gemäß der Richtlinie A.5.1) ungültig und können nicht mehr verwendet werden.
Dies betrifft alle Versionen, die älter als ein Jahr sind sowie bei
- Bildungsschecks (max. 500 EUR) alle Versionen mit der Kennzeichnung 32.003 und kleiner
- und für Bildungsschecks (max. 3.000 EUR) alle Versionen mit der Kennzeichnung 52.003 und kleiner.
Wir empfehlen allen Antragstellern bei jedem Antragsverfahren das jeweils gültige pdf-Formular von der Homepage der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH anzufordern. Für die Beantragung von Bildungsschecks gemäß der Richtlinie A.5.1, können Sie die aktuellen Antragsformulare hier anfordern.
(Autor/Quelle: GSA)