Änderung des Vergabegesetzes M-V 2018

Freitag, 12.10.2018

Das Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde geändert. Durch das sog. Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften traten die Änderungen am 31.07.2018 in Kraft.

 

Die wesentlichen Änderungen betreffen unter anderem die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO); die jeweils maßgeblichen Fassungen von Abschnitt 1 der VOB/A, Abschnitt 1 der VOL/A und der UVgO werden durch Verwaltungsvorschrift der Ministerien eingeführt; das Vergaberecht ist Wettbewerbsrecht; vergabefremde Aspekte sind geregelt; in dem § 7 (4) werden die Lebenszykluskosten definiert: Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten sind bei Wertungen zu berücksichtigen. Höhere Investitionskosten bei langfristig günstigeren Folgekosten können ein wichtiges Entscheidungskriterium sein; die Neubestimmung des vergabespezifischen Mindestlohns („Mindest-Stundenentgelt“, er beträgt zunächst 9,54 Euro brutto pro Stunde und wird in Zukunft jährlich angepasst werden, erstmals zum 1. Oktober 2018).

 

Weitere Information finden sich auf der Homepage der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V..

(Autor/Quelle: GSA)

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