Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Im Jahr 2025 bleibt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert bei 5,0 %.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2025 unverändert bei 5,0 %. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter (30 %), durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch eigene Beiträge (50 %) so einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Derzeit sind mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte erfasst.
Weitere Informationen zum Thema Rente und den Beitragssätzen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)