Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 weiterhin 4,2 % betragen.
Der unveränderte Abgabesatz zeigt die stabile Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung in Folge des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes in der vergangenen Legislaturperiode. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter (30 %), durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch eigene Beiträge (50 %) so einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben.
Weitere Informationen zum Thema Rente und den Beitragssätzen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).