Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2019

Mittwoch, 08.08.2018

Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2018 weiterhin 4,2 % betragen.

 

Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter (30 %), durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch eigene Beiträge (50 %) so einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der Künstlersozialversicherung einbezogen. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben.

 

Weitere Informationen zum Thema Rente und den Beitragssätzen finden sich auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

(Autor/Quelle: GSA)

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