Das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Das Gesetz enthält zahlreiche für die Bewältigung der Corona-Pandemie relevante Änderungen und Verlängerungen. So gelten ab dem 1. Januar 2021 befristet bis zum 31. Juli 2023 nach § 106a SGB III vereinfachte Regelungen zur Förderung der Weiterbildung während des Kurzarbeitergeldbezuges. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (Kug) auf 70/77 % ab dem vierten Monat bzw. 80/87 % ab dem siebten Monat wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Hinzuverdienste aus einem Minijob werden in diesem Zeitraum nicht auf das Kug angerechnet.
Weitere Regelungen und Informationen zum BeschSiG finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)