Mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz hat der Bundesrat der BAföG-Reform endgültig zugestimmt. Sie wird am 1. August 2019 wirksam.
Mit der Umsetzung des 26. BAföG-Änderungsgesetzes sind unter anderem höhere Leistungen an die BAföG-Geförderten verbunden. Der Förderungshöchstsatz steigt um mehr als 17 % von derzeit 735 € auf künftig insgesamt 861 € monatlich im Jahr 2020. Gleichzeitig werden die Bedarfssätze insgesamt um 7 % angehoben, um 5 % im ersten Schritt 2019 und nochmals um 2 % in 2020. Der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte wird im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 % von derzeit 250 € auf 325 € angehoben. Um die Zielgruppe der Leistungsempfänger zu erweitern, werden die Einkommensfreibeträge um insgesamt über 16 % angehoben, um 7 % im ersten Schritt 2019, um 3 % in 2020 und nochmals um 6 % in 2021.
Weitere Informationen zum 26. BAföG-Änderungsgesetz finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
(Autor/Quelle: GSA)