Gegenstand der Förderung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen und Freiberufler einschließlich Kulturschaffender bis zum 30.06.2021. Der rückzahlbare Zuschuss wird eine Laufzeit von max. 96 Monaten (8 Jahre) haben. Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
Wer kann Förderung erhalten?
Unter welchen Voraussetzungen wird im Wesentlichen gefördert?
Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in den Grundsätzen für rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II.
PDF-Formular herunterladen: Das Antragsformular herunterladen.
Ansprechpartnerin: Andrea Vidra, Telefonnummer: 0385/ 55 775 – 561
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Anleitung zum Öffnen des Antragsformulars:
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Es sind mit Antragstellung folgende weitere Unterlagen einzureichen:
Häufig gestellte Fragen
Wie ist der Verwendungsnachweis einzureichen?
Als Verwendungsnachweis dienen der Jahresabschluss bzw. die Einnahme-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG für das Geschäftsjahr, das den Zeitraum der bewilligten Liquiditätshilfe umfasst. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30.06.2023 einzureichen.
Allgemeine Hinweise
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