Gegenstand der Förderung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen bis zum 30.06.2021. Die rückzahlbare Zuwendung hat eine Laufzeit von max. 96 Monaten (8 Jahre).. Darlehen bis 20.000 EUR sind zinsfrei, Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind in den ersten beiden Jahren zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei.
Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in den Grundsätzen für rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen II E.
Die Frist zur Antragstellung endete am 31.07.2020. Es können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.
Ansprechpartnerin: Andrea Vidra, Telefonnummer: 0385/ 55 775 – 561
Ausfüllhilfe zum Liquiditätsplan herunterladen
Anleitung zum Öffnen des Antragsformulars:
Häufig gestellte Fragen
Wie ist der Verwendungsnachweis einzureichen?
Als Verwendungsnachweis dienen der Jahresabschluss bzw. die Einnahme-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG für das Geschäftsjahr, das den Zeitraum der bewilligten Liquiditätshilfe umfasst. Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30.06.2023 einzureichen.
Allgemeine Hinweise
Hilfestellungen beim Installieren von Acrobat Reader DC
Hilfestellung beim Öffnen von PDF-Dateien (Antragsformular)
Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]
Neustart-Prämie 2 (Sonderzahlung für Beschäftigte) [weiterlesen]
Bildungsschecks [weiterlesen]
Unternehmensspezifische Qualifizierung[weiterlesen]
Förderung von Beratungen bei gewerbl. Unternehmen [weiterlesen]
Unternehmenshotline [weiterlesen]
Mikrodarlehen [weiterlesen]
Bildungsschecks [weiterlesen]
Gründerstipendium [weiterlesen]
KMU-Formular [weiterlesen]
Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern