Zweck der rückzahlbaren Zuwendung ist die teilweise Vorfinanzierung der Überbrückungshilfe IV für Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte/n in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer kann Förderung erhalten?
Unter welchen Voraussetzungen wird im Wesentlichen gefördert?
Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in den Grundsätzen für die Brückenfinanzierung zur Überbrückungshilfe IV. Anträge können bei der GSA ab dem 18.01.2022 bis zum 28.02.2022 gestellt werden.
Die Frist zur Antragstellung endete am 28.02.2022. Es können keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden.
Weitere Informationen zum Öffnen des Antragsformulars:
Häufig gestellte Fragen
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