Zu den Aufgaben der GSA gehören Beratungen sowie das Prozessmanagement in Bezug auf die Anwendung arbeitsmarktpolitischer Instrumente bei Betriebsstilllegungen, -teilstilllegungen und Insolvenzen. In den vergangenen 15 Jahren wurden von Mitarbeitern der GSA über 50 externe betriebsorganisatorisch eigenständige Einheiten (beE) moderiert, initiiert, beraten und zum Teil - in Bezug auf die Verwendungsnachweise - im Auftrag von Treuhändern auch kontrolliert. Zum Leistungsumfang gehört auch die Unterstützung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Rahmen übertragender Sanierungen.
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