Die Beratung muss vollständig in dem im Zuwendungsbescheid beschriebenen Bewilligungszeitraum durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung der Beratungsleistungen ist nachzuweisen. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Beratungsleistung und Zahlung der Rechnungen.
Ein Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes kann durch das Unternehmen (Zuwendungsempfänger) schriftlich und formlos vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.
Das Unternehmen (Zuwendungsempfänger) muss im Antrag angeben, weshalb eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes notwendig ist und weshalb sie verursacht wurde.
Spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes müssen die Mittelanforderung und der Verwendungsnachweis zur Auszahlung bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein. Mittelanforderung und Verwendungsnachweis erfolgen formgebunden (Formulare auf der Homepage der GSA).
Einzureichen sind neben dem unterzeichneten Mittelanforderungs- und Verwendungsnachweisformular auch die Originalrechnungen des Beratungsunternehmens/Beraters inklusive Nachweise über die vollständige Bezahlung der Rechnungen durch den Zuwendungsempfänger sowie ein Abschlussbericht über das Beratungsvorhaben einschließlich Handlungsplan zur Umsetzung betriebsbezogener Maßnahmen. Der Abschlussbericht muss einen Hinweis auf die ESF-Förderung für dieses Vorhaben enthalten.
Als Abschlussbericht kann der vom Beratungsunternehmen/Berater unterzeichnete Beratungsbericht eingereicht werden.
Zum Nachweis der durchgeführten Beratung ist ein Beratungsnachweis zu erstellen (Teil des Verwendungsnachweisformulars), der taggenaue Angaben zu den durchgeführten Beratungstagewerken enthält. Der Beratungsnachweis ist durch das Beratungsunternehmen/den Berater zu bestätigen.
Alle eingereichten Originalbelege werden umgehend nach Posteingang an den Zuwendungsempfänger zurückgesendet.
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