Das Land fördert mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) auf Basis einer Förderrichtlinie Unternehmensberatungsleistungen bei gewerblichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Fragen und Antworten zu Beratungen bei gewerbl. Unternehmen - klicken Sie hier
Was wird gefördert? |
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Wer kann Förderung erhalten? | Vorrangig kleine und mittlere Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe mit mindestens vier sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. |
Wie hoch ist die Förderung? | bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens jedoch anteilige Kosten für 15 Tagewerke und max. 900 Euro Tagessatz |
Wie kann die Förderung beantragt werden? | Das Formular für die Beantragung können Sie hier anfordern.
(Seit dem 1. August 2017 sind nur noch Formulare mit dem Versionsstand 30.001 und höher gültig.) Wichtig: Vor einer Bewilligung darf mit der Maßnahme nicht begonnen, folglich auch noch kein Vertrag mit einem Beratungsunternehmen unterzeichnet werden! |
Wie werden die Mittel ausgezahlt? | Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach der vollständig erbrachten Leistung und Prüfung des Verwendungsnachweises. Mit der Kundennummer können Sie das Formular für den Mittelabruf und Verwendungsnachweis hier anfordern: Mittelanforderung/Verwendungsnachweis
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Wer sind die Ansprechpartner für weitere Fragen? | Antragstellung: Evelyn Nadollek [mehr] Elke Wiese-Wahls [mehr] Ramona Koslowski [mehr] Nicole Kröger [mehr] Sabine Koebe [mehr] Petra Henning [mehr]
Abrechnung: Wencke Rogge [mehr] Haike Voß [mehr] Dana Reimer [mehr] |
weitere Informationen |
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