Auf den Erhalt und die weitere positive Entwicklung der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern legt das Land ein besonderes Augenmerk. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die die wirtschaftliche Struktur des Landes bestimmen, können Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählt die Förderung der Inanspruchnahme von Unternehmensberatungsleistungen oder auch die telefonische Hotline für Unternehmen. Die GSA leistet zudem Beratungs- und Managementdienstleistungen in Fällen von Insolvenzen, Betriebsstillegungen und Sanierungen – insbesondere bei der Anwendung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, etwa in Transfergesellschaften. Im Auftrag der Landesregierung erstellt die GSA Gutachten für die Beurteilung von Förderantragen.
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