Abrechnung von Qualifizierungsprojekten der ESF-Förderperiode 2014-2020

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte in der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern für unternehmensspezifische Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte) zur aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020.

  • Kompetenzfeststellung,
  • Analyse des Qualifizierungsbedarfes der Arbeitsplätze von Beschäftigten und
  • beruflichen Qualifizierung.

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Abrechnung von Qualifizierungsprojekten.

Auch in der neuen ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027 können wieder Anträge für Qualifizierungsprojekte gestellt werden.

Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Beantragung von Qualifizierungsprojekten:

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte), ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027

 

Hinweise zur Abrechnung von Qualifizierungsprojekten aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020

Im Folgenden finden Sie die Formulare und Informationen zur Abrechnung von Qualifizierungsprojekten, die in der zurückliegenden ESF-Förderperiode
2014 – 2020 beantragt und bewilligt wurden.

Weitere Hinweise finden Sie außerdem in den Fragen und Antworten.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme von Beschäftigten an Qualifizierungsprojekten.

Wer kann Förderung erhalten? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die tatsächlich oder ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
Wie hoch ist die Förderung? bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 100.000 € Förderung

Wie können Qualifizierungsprojekte beantragt werden?

Eine Antragstellung ist nur bis zum 31.08.2022 (Posteingangsdatum) möglich.

Die Weiterbildung muss bis spätestens 31.12.2022 beendet sein.

Nutzen Sie bitte ab sofort folgendes Antragsformular für die neue Förderperiode ESF Plus 2021-2027. 

Kompetenzfeststellung/Analyse Qualifizierungsbedarf

Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung immer das aktuelle Formular verwenden.


Eine Antragstellung ist nur bis zum 31.08.2022 (Posteingangsdatum) möglich.

Die Weiterbildung muss bis spätestens 31.12.2022 beendet sein.

Nutzen Sie bitte ab sofort folgendes Antragsformular für die neue Förderperiode ESF Plus 2021-2027. 

Qualifizierung

Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung immer das aktuelle Formular verwenden.

Wie werden die Projekte abgerechnet?

Mittelanforderung und Verwendungsnachweis Kompetenzfeststellung/Analyse Qualifizierungsbedarf


Für die Abrechnung von Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung/Analyse des Qualifizierungsbedarfs ist es erforderlich, eine Aufstellung der beglichenen Rechnungen des Dienstleisters und die Originalbelege einschließlich des Nachweises der Bezahlung einzureichen.

Das Formular zur Abrechnung von Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung/Analyse des Qualifizierungsbedarfs können Sie hier anfordern.


Qualifizierung

Für die Abrechnung von Maßnahmen zur Qualifizierung ist es erforderlich, eine Aufstellung der beglichenen Rechnungen des Dienstleisters und die Originalbelege einschließlich des Nachweises der Bezahlung einzureichen. Zusätzlich ist eine durch den Zuwendungsempfänger und durch die Beschäftigten bestätigte kursbezogene Aufstellung über die Teilnahme an der Qualifizierung einzureichen.

Das Formular zur Abrechnung der beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten können Sie hier anfordern.

Wer sind die Ansprechpartner für weitere Fragen?

Evelyn Nadollek

Nicole Kröger

Sabine Koebe

 

 

weitere Informationen

(PDF-Downloads)

Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie) (0,1 MB)

Grundlagen zu allen Förderprogrammen finden sie hier

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