Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an unternehmensspezifischen Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte).
Die Durchführung dieser unternehmensspezifischen Maßnahmen erfolgt durch geeignete externe Dienstleister. Die Abrechnung der Förderung erfolgt nach Durchführung der jeweiligen Maßnahmen durch den Zuwendungsempfänger (Unternehmen) gegenüber der GSA mbH.
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung kann für mittlere Unternehmen 60 Prozent und für kleine Unternehmen 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wenn diese die für kleine und mittlere Unternehmen gültige EU-Definition gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Anhang I erfüllen.
In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen zur Beantragung von Unternehmensspezifischen Vorhaben (Qualifizierungsprojekten) in der ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027.
Für Antragsteller: Ihr Weg zum Unternehmensspezifischen Vorhaben (Qualifizierungsprojekt) (ESF Plus 2021 – 2027)
Was wird gefördert? | Gefördert werden unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) zur
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Kann mein Unternehmen die Förderung erhalten? | Gefördert werden Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bitte beachten Sie hierzu die Ausschlusshinweise in den Fragen und Antworten zu Qualifizierungsprojekten. |
Wie hoch ist die Förderung? | Die Höhe der Förderung beträgt
Die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgt gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 |
Wie erfolgt die Beantragung von Förderungen für Qualifizierungsprojekte? | Die Antragsformulare für Qualifizierungsprojekte können Sie hier anfordern: a) Sie wollen eine Förderung beantragen zur
Antragsformular zur Kompetenzfeststellung / Analyse des Qualifizierungsbedarf b) Sie wollen eine Förderung beantragen zur
Antragsformular zur Qualifizierung von Beschäftigten Bitte beachten:
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Wie erfolgt die Abrechnung von Qualifizierungsprojekten? | Ausführliche Informationen zur Abrechnung von Qualifizierungsprojekten werden in Kürze bereitgestellt. |
Weitere Hinweise und Ansprechpartner bei der GSA
Was ist die Rechtsgrundlage für die Förderung? | Die Rechtsgrundlage für die Förderung ist die |
Wer sind Ihre Ansprechpartner für weitere Fragen? | Innerhalb der GSA sind Ihre Ansprechpartner für Fragen zu Qualifizierungsprojekten:
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Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:
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