Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus Zuwendungen für unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) zur
Die Durchführung dieser unternehmensspezifischen Maßnahmen erfolgt durch geeignete externe Dienstleister. Die Abrechnung der Förderung erfolgt nach Durchführung der jeweiligen Maßnahmen durch den Zuwendungsempfänger (Unternehmen) gegenüber der GSA.
Sie benötigen Informationen zur Beantragung von Qualifizierungsprojekten in der aktuellen ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027?
Sie benötigen Informationen zur Abrechnung von Qualifizierungsprojekten aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020?
Abrechnung von Qualifizierungsprojekten aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020
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