Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an unternehmensspezifische Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte).
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen zur
beantragen. Die Durchführung dieser unternehmensspezifischen Maßnahmen erfolgt durch geeignete externe Dienstleister. Die Abrechnung der Förderung erfolgt nach Durchführung der jeweiligen Projekte durch den Zuwendungsempfänger (Unternehmen) gegenüber der GSA.
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fragen und Antworten zu Qualifizierungsprojekten - klicken Sie hier
Was wird gefördert? | Die Teilnahme von Beschäftigten an Qualifizierungsprojekten. |
Wer kann Förderung erhalten? | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die tatsächlich oder ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. |
Wie hoch ist die Förderung? | bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 100.000 € Förderung |
Wie können Qualifizierungsprojekte beantragt werden? | Anträge sind formgebunden sowohl elektronisch als auch in Papierform bei der GSA einzureichen. Das Formular für die Beantragung von Maßnahmen Kompetenzfeststellung von Beschäftigten und Analyse ihres Qualifizierungsbedarfs können Sie hier anfordern: Kompetenzfeststellung/Analyse Qualifizierungsbedarf Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung immer das aktuelle Formular verwenden. Anträge sind formgebunden sowohl elektronisch als auch in Papierform bei der GSA einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung immer das aktuelle Formular verwenden. |
Wie werden die Projekte abgerechnet? | Mittelanforderung und Verwendungsnachweis Kompetenzfeststellung/Analyse Qualifizierungsbedarf Für die Abrechnung von Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung/Analyse des Qualifizierungsbedarfs ist es erforderlich, eine Aufstellung der beglichenen Rechnungen des Dienstleisters und die Originalbelege einschließlich des Nachweises der Bezahlung einzureichen.
Qualifizierung Für die Abrechnung von Maßnahmen zur Qualifizierung ist es erforderlich, eine Aufstellung der beglichenen Rechnungen des Dienstleisters und die Originalbelege einschließlich des Nachweises der Bezahlung einzureichen. Zusätzlich ist eine durch den Zuwendungsempfänger und durch die Beschäftigten bestätigte kursbezogene Aufstellung über die Teilnahme an der Qualifizierung einzureichen. Das Formular zur Abrechnung der beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten können Sie hier anfordern. |
Wer sind die Ansprechpartner für weitere Fragen? | Evelyn Nadollek [mehr] Nicole Kröger [mehr] Sabine Koebe [mehr] Petra Henning [mehr] Elke Wiese-Wahls [mehr] Ramona Koslowski [mehr] |
weitere Informationen (PDF-Downloads) | Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie) (0,1 MB) Grundlagen zu allen Förderprogrammen finden sie hier Zur Bearbeitung der von der GSA mbH bereitgestellten PDF-Formulare verwenden Sie bitte eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Readers. Dabei handelt es sich um eine kostenfreie, über das Internet erhältliche Software, die die Darstellung und Bearbeitung sowie das Ausdrucken und Abspeichern von dynamischen PDF-Formularen auf allen gängigen Betriebssystemen ermöglicht. Adobe Acrobat Reader [herunterladen] |
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