Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte), ESF Plus 2021-2027

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an unternehmensspezifischen Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte).

  • Kompetenzfeststellung von Beschäftigten,
  • Analyse des Qualifizierungsbedarfes von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und
  • beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten.

Die Durchführung dieser unternehmensspezifischen Maßnahmen erfolgt durch geeignete externe Dienstleister. Die Abrechnung der Förderung erfolgt nach Durchführung der jeweiligen Maßnahmen durch den Zuwendungsempfänger (Unternehmen) gegenüber der GSA mbH.

Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung kann für mittlere Unternehmen 60 Prozent und für kleine Unternehmen 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wenn diese die für kleine und mittlere Unternehmen gültige EU-Definition gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Anhang I erfüllen.

In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen zur Beantragung von Unternehmensspezifischen Vorhaben (Qualifizierungsprojekten) in der ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027.

Für Antragsteller: Ihr Weg zum Unternehmensspezifischen Vorhaben (Qualifizierungsprojekt) (ESF Plus 2021 – 2027)

Was wird gefördert?

Gefördert werden unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) zur

  • Kompetenzfeststellung von Beschäftigten,
  • Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und
  • beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten.

Kann mein Unternehmen die Förderung erhalten?

Gefördert werden Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Bitte beachten Sie hierzu die Ausschlusshinweise in den Fragen und Antworten zu Qualifizierungsprojekten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt

  • grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen,
  • bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen.

Die Definition kleiner und mittlerer Unternehmen erfolgt gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014
Anhang I.

Wie erfolgt die Beantragung von Förderungen für Qualifizierungsprojekte?

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:

Ab 03.01.2024 wird ein neues Antragsformular mit der Formularversion 04.001 bereitgestellt. Danach verlieren die alten Formularversionen ihre Gültigkeit. Bitte verwenden Sie ab 03.01.2024 das aktuelle Antragsformular.

Die Antragsformulare für Qualifizierungsprojekte können Sie hier anfordern:

a) Sie wollen eine Förderung beantragen zur

  • Kompetenzfeststellung von Beschäftigten und/oder
  • zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen

Antragsformular zur Kompetenzfeststellung / Analyse des Qualifizierungsbedarf (wird überarbeitet und steht nicht zum Download zur Verfügung)

b) Sie wollen eine Förderung beantragen zur

  • beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten?

Antragsformular zur Qualifizierung von Beschäftigten (wird überarbeitet und steht nicht zum Download zur Verfügung)

Bitte beachten:

  • Die Durchführung der bewilligten Maßnahmen muss durch geeignete externe Dienstleister erfolgen. Fügen Sie bei Antragstellung die im Antragsformular geforderten Eignungsnachweise bei. Hinweise zur erforderlichen Eignung von Dienstleistern finden Sie auch in den Fragen und Antworten zu Qualifizierungsprojekten.
  • Die Antragstellung muss vor Maßnahmebeginn erfolgen. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten (z. B. rechtsverbindliche Anmeldungen, Vertragsabschlüsse, Rechnungslegungen, Bezahlung von Rechnungen).
Wie erfolgt die Abrechnung von Qualifizierungsprojekten? Ausführliche Informationen zur Abrechnung von Qualifizierungsprojekten werden in Kürze bereitgestellt.

 

Weitere Hinweise und Ansprechpartner bei der GSA

Was ist die Rechtsgrundlage für die Förderung?

Die Rechtsgrundlage für die Förderung ist die

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die berufsbegleitende Qualifzierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)

Wer sind Ihre Ansprechpartner für weitere Fragen?

Innerhalb der GSA sind Ihre Ansprechpartner für Fragen zu Qualifizierungsprojekten:

  • Evelyn Nadollek
  • Nicole Kröger
  • Sabine Koebe

Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:

  • Die elektronischen Formulare stehen als bearbeitbare PDF-Dateien bereit.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare kann ausschließlich mit einem Windows PC oder einem Apple Mac in Verbindung mit der aktuellsten Version des Adobe Reader DC (https://get.adobe.com/de/reader/) erfolgen.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare mit Smartphones / Tablets oder anderen mobilen Geräten mit Android- oder IOS-Betriebssystemen ist technisch nicht möglich.
  • Sie haben trotz installiertem Adobe Acrobat Reader DC Probleme beim Öffnen der PDF-Formulare? Prüfen Sie, ob der Adobe Acrobat Reader DC das Standardprogramm zum Öffnen von PDF-Dateien ist: https://helpx.adobe.com/de/acrobat/kb/not-default-pdf-owner-windows10.html

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