Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte in der ESF Förderperiode 2014 – 2020 mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung. Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern konnten für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Zuwendung war auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme begrenzt.
Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Verwendung und Abrechnung von Bildungsschecks aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020 (Aktennummer ESF/14-).
Auch in der neuen ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027 können wieder Anträge für Bildungsschecks für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen gestellt werden. Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks: |
Hinweise zur Verwendung und Abrechnung von Bildungsschecks aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020
Im Folgenden finden Sie die Formulare und Informationen zur Verwendung und Abrechnung von Bildungsschecks, die in der zurückliegenden ESF-Förderperiode
2014 – 2020 beantragt und bewilligt wurden.
Weitere Hinweise finden Sie außerdem in den Fragen und Antworten.
Was wird gefördert? | Die Förderung erfolgt als Bildungsscheck für die individuelle Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. |
Wie hoch ist die Förderung? | Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung
Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen
|
Ihr Antrag auf Bildungsschecks wurde bewilligt – wie geht es weiter? | Mit Bewilligung Ihres Antrags hat Ihr Unternehmen Bildungsschecks in bewilligtem Umfang erhalten. Ein Bildungsscheck ist grundsätzlich 12 Monate gültig, bei abschlussorientierten Qualifizierungsmaßnahmen 24 Monate. Ein Bildungsscheck ist personengebunden und gebunden an den bewilligten Weiterbildungsinhalt. Ihr Unternehmen kann einen personengebundenen Bildungsscheck zur Lehrgangsteilnahme des Beschäftigten bei einem Dienstleister einreichen, der nachweislich über die erforderliche Eignung verfügt. Bitte beachten Sie die Hinweise zur erforderlichen Eignung des Dienstleisters in den Fragen und Antworten zu Bildungsschecks. Mit schriftlichem Einreichen des Bildungsschecks beim Dienstleister tritt Ihr Unternehmen die Zahlungsansprüche aus dem Bildungsscheck an den Dienstleister ab, sodass dieser den Bildungsscheck gegenüber der GSA zur Abrechnung einreichen kann. |
Für Dienstleister: Abrechnung von Bildungsschecks der Förderperiode 2014 – 2020
Ihr Antrag auf Bildungsschecks wurde bewilligt – wie geht es weiter? | Die Abrechnung von Bildungsschecks erfolgt durch den Bildungsdienstleister, bei dem der Lehrgang durchgeführt wurde, innerhalb von 3 Monaten nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme. So rechnen Sie als Bildungsdienstleister Bildungsschecks aus der ESF‑Förderperiode gegenüber der GSA ab:
Hinweis: Nutzen Sie als Dienstleister bitte die folgende Checkliste vor dem Senden der Abrechnung an die GSA. Mit der Checkliste können Sie Ihre Abrechnung vor dem Senden selbst überprüfen: |
Weitere Hinweise und Ansprechpartner bei der GSA
Was ist die Rechtsgrundlage für die Förderung? | Rechtsgrundlage für die Förderung ist die |
Wer sind Ihre Ansprechpartner für weitere Fragen? | Innerhalb der GSA sind Ihre Ansprechpartner für Fragen zu Bildungsschecks:
|
Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:
Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]
Bildungsschecks [weiterlesen]
Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]
Unternehmenshotline [weiterlesen]
Mikrodarlehen [weiterlesen]
Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]
Gründungsstipendien [weiterlesen]
KMU-Formular [weiterlesen]
Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern