Bildungsschecks für Unternehmen ESF-Förderperiode 2014 – 2020

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährte in der ESF Förderperiode 2014 – 2020 mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung. Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern konnten für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungsschecks beantragen. Die Zuwendung war auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme begrenzt.

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Verwendung und Abrechnung von Bildungsschecks aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020 (Aktennummer ESF/14-).

Auch in der neuen ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027 können wieder Anträge für Bildungsschecks für die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen gestellt werden.

Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks:
Bildungsschecks für Unternehmen (ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027)

 

Hinweise zur Verwendung und Abrechnung von Bildungsschecks aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020

Im Folgenden finden Sie die Formulare und Informationen zur Verwendung und Abrechnung von Bildungsschecks, die in der zurückliegenden ESF-Förderperiode
2014 – 2020 beantragt und bewilligt wurden.

Weitere Hinweise finden Sie außerdem in den Fragen und Antworten.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Bildungsscheck für die individuelle Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung

  • bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 € 
  • bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 500 €

Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen

  • bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €
  • bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €
Neu: Die Obergrenzen für maximale Höhen der zuwendungsfähigen Ausgaben gelten nur für Anträge auf eine 75% Förderung nach De-minimis-Verordnung.

Ihr Antrag auf Bildungsschecks wurde bewilligt – wie geht es weiter?

Mit Bewilligung Ihres Antrags hat Ihr Unternehmen Bildungsschecks in bewilligtem Umfang erhalten. Ein Bildungsscheck ist grundsätzlich 12 Monate gültig, bei abschlussorientierten Qualifizierungsmaßnahmen 24 Monate. Ein Bildungsscheck ist personengebunden und gebunden an den bewilligten Weiterbildungsinhalt.

Ihr Unternehmen kann einen personengebundenen Bildungsscheck zur Lehrgangsteilnahme des Beschäftigten bei einem Dienstleister einreichen, der nachweislich über die erforderliche Eignung verfügt.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur erforderlichen Eignung des Dienstleisters in den Fragen und Antworten zu Bildungsschecks.

Mit schriftlichem Einreichen des Bildungsschecks beim Dienstleister tritt Ihr Unternehmen die Zahlungsansprüche aus dem Bildungsscheck an den Dienstleister ab, sodass dieser den Bildungsscheck gegenüber der GSA zur Abrechnung einreichen kann.

 

Für Dienstleister: Abrechnung von Bildungsschecks der Förderperiode 2014 – 2020

Ihr Antrag auf Bildungsschecks wurde bewilligt – wie geht es weiter?

Die Abrechnung von Bildungsschecks erfolgt durch den Bildungsdienstleister, bei dem der Lehrgang durchgeführt wurde, innerhalb von 3 Monaten nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme.

So rechnen Sie als Bildungsdienstleister Bildungsschecks aus der ESF‑Förderperiode gegenüber der GSA ab:

  1. Falls Sie als Dienstleister noch keine Kundennummer bei der GSA haben: Fordern Sie formlos bei der GSA eine Kundennummer an (E-Mail an kundennummer(at)gsa-schwerin.de).
  2. Den (Sammel-)Abrechnungsbeleg laden Sie hier herunter:
  3. Fügen Sie dem (Sammel-)Abrechnungsbeleg in Papierform alle erforderlichen Nachweise bei:
    • Bildungsschecks (im Original),
    • Für Förderung bis max. 500 EUR: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung,
    • Für Förderung bis max. 3.000 EUR: Teilnahmebestätigung,
    • Rechnung des Dienstleisters an das Unternehmen über die durchgeführte Weiterbildung (in Kopie),
    • Nachweis über die Bezahlung des Eigenanteils des Unternehmens an den Dienstleister (in Kopie).
  4. Senden Sie den (Sammel-)Abrechnungsbeleg sowohl a) elektronisch als auch b) in Papierform vollständig unterschrieben inkl. aller Nachweise an die GSA.

Hinweis: Nutzen Sie als Dienstleister bitte die folgende Checkliste vor dem Senden der Abrechnung an die GSA. Mit der Checkliste können Sie Ihre Abrechnung vor dem Senden selbst überprüfen:

 

Weitere Hinweise und Ansprechpartner bei der GSA

Was ist die Rechtsgrundlage für die Förderung?

Rechtsgrundlage für die Förderung ist die

Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)

Wer sind Ihre Ansprechpartner für weitere Fragen? Innerhalb der GSA sind Ihre Ansprechpartner für Fragen zu Bildungsschecks:
  • Evelyn Nadollek
  • Nicole Kröger
  • Jacqueline Rach
  • Anja Möller
  • Andrea Kagel
  • Angelique Volk

Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:

  • Die elektronischen Formulare stehen als bearbeitbare PDF-Dateien bereit.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare kann ausschließlich mit einem Windows PC oder einem Apple Mac in Verbindung mit der aktuellsten Version des Adobe Reader DC (https://get.adobe.com/de/reader/) erfolgen.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare mit Smartphones / Tablets oder anderen mobilen Geräten mit Android- oder IOS-Betriebssystemen ist technisch nicht möglich.
  • Sie haben trotz installiertem Adobe Acrobat Reader DC Probleme beim Öffnen der PDF-Formulare? Prüfen Sie, ob der Adobe Acrobat Reader DC das Standardprogramm zum Öffnen von PDF-Dateien ist: https://helpx.adobe.com/de/acrobat/kb/not-default-pdf-owner-windows10.html

 

 

 

 

 

 

 

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