Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Dienstleister abgetreten. Die externen Dienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für den Fall, dass eine Förderung nach der De-minimis-Regelung erfolgt, kann der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.
Was wird gefördert? | Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. |
Wer kann Förderung erhalten? | Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern |
Wie hoch ist die Förderung? | Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung
Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen
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Wie können Bildungsschecks beantragt werden? | Das Formular für die Beantragung können Sie hier anfordern: Bildungsscheck (max. 500 Euro) Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung immer das aktuelle Formular verwenden! Derzeit sind für Bildungsschecks bis max. 500 Euro alle Formulare mit dem Versionsstand 34.001 und höher gültig. Bildungsscheck (max. 3.000 Euro) Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung immer das aktuelle Formular verwenden! Derzeit sind für Bildungsschecks bis max. 3.000 Euro alle Formulare mit dem Versionsstand 54.001 und höher gültig. |
Wie erhalten externe Dienstleister die Formulare für die Abrechnung von Bildungsschecks? | Der externe Dienstleister fordert formlos per E-Mail unter folgender Adresse Mit der Kundennummer kann der externe Dienstleister das Abrechnungsformular für Bildungsschecks hier anfordern: Sammelabrechnung Das Abrechnungsformular für Online-Schulungen kann hier heruntergeladen werden.
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Wer sind die Ansprechpartner für weitere Fragen? | Evelyn Nadollek [mehr] Elke Wiese-Wahls [mehr] Ramona Koslowski [mehr] Nicole Kröger [mehr] Sabine Koebe [mehr] Andrea Vidra [mehr] |
weitere Informationen (PDF-Downloads) | Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie) (0,1 MB) Für die Förderung von De-Minimis:
Grundlagen zu allen Förderprogrammen finden sie hier Zur Bearbeitung der von der GSA mbH bereitgestellten PDF-Formulare verwenden Sie bitte eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Readers. Dabei handelt es sich um eine kostenfreie, über das Internet erhältliche Software, die die Darstellung und Bearbeitung sowie das Ausdrucken und Abspeichern von dynamischen PDF-Formularen auf allen gängigen Betriebssystemen ermöglicht. Adobe Acrobat Reader [herunterladen] |
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