Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen für die individuelle Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Zuwendungen als Bildungschecks für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Bildungsdienstleister abgetreten. Die externen Bildungsdienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, die dem Unternehmen vom externen Dienstleister in Rechnung gestellt werden. Die Zuwendung ist auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme begrenzt.
Im Folgenden finden Sie die Formulare und Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks in der ESF-Plus-Förderperiode 2021 - 2027. Weitere Hinweise finden Sie außerdem in den Fragen und Antworten zu Bildungsschecks.
Für Unternehmen: Ihr Weg zum Bildungsscheck
Was wird gefördert? | Die Förderung erfolgt als Bildungsscheck für die individuelle Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungen. |
Kann mein Unternehmen die Förderung erhalten? | Gefördert werden Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Bitte beachten Sie hierzu die Ausschlusshinweise in den Fragen und Antworten zu Bildungsschecks. |
Wie hoch ist die Förderung? | Die Förderung beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000,00 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme. |
Wie können Bildungsschecks beantragt werden? | Das Antragsformular für Bildungsschecks können Sie hier anfordern: Antragsformular für Bildungsschecks Bitte beachten: Die Antragstellung muss vor Maßnahmebeginn erfolgen. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten (z. B. rechtsverbindliche Anmeldungen, Vertragsabschlüsse, Rechnungslegungen, Bezahlung von Rechnungen). |
Ihr Antrag auf Bildungsschecks wurde bewilligt – wie geht es weiter? | Mit Bewilligung Ihres Antrags erhält Ihr Unternehmen Bildungsschecks in bewilligtem Umfang. Ein Bildungsscheck ist 24 Monate gültig, personengebunden und gebunden an den bewilligten Weiterbildungsinhalt. Ihr Unternehmen kann einen personengebundenen Bildungsscheck zur Lehrgangsteilnahme des Beschäftigten bei einem Dienstleister einreichen, der nachweislich über die erforderliche Eignung verfügt. Bitte beachten Sie die Hinweise zur erforderlichen Eignung des Dienstleisters in den Fragen und Antworten zu Bildungsschecks. Mit schriftlichem Einreichen des Bildungsschecks beim Dienstleister tritt Ihr Unternehmen die Zahlungsansprüche aus dem Bildungsscheck an den Dienstleister ab, sodass dieser den Bildungsscheck gegenüber der GSA zur Abrechnung einreichen kann. |
Wer sind Ihre Ansprechpartner für weitere Fragen zum Antragsverfahren? | Sie haben weitere Fragen zum Antragsverfahren für Bildungsschecks? Rufen Sie uns an unter der zentralen Telefonnummer 0385-55775-510. Ihre GSA-Ansprechpartner bei Fragen zum Antragsverfahren sind:
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Für Dienstleister: Abrechnung von Bildungsschecks
Wie rechnen externe Dienstleister Bildungsschecks ab? | Checkliste für Dienstleister zur Abrechnung von Bildungsschecks für Unternehmen (P.g.03S) PDF-Formular Sammelabrechnung für Bildungsschecks Hier können Sie bereits die Vorlage „Qualifizierte Teilnahmebescheinigung“ für den taggenauen Nachweis der Teilnahme der Beschäftigten an der Weiterbildungsmaßnahme herunterladen: |
Wer sind Ihre Ansprechpartner für weitere Fragen zur Abrechnung? | Sie haben weitere Fragen zur Abrechnung von Bildungsschecks? Rufen Sie uns an unter der zentralen Telefonnummer 0385-55775-510. Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur Abrechnung sind:
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Weitere Hinweise
Was ist die Rechtsgrundlage für die Förderung? |
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