Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Dienstleister abgetreten. Die externen Dienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung ist auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahmen begrenzt.
Fragen und Antworten zu Bildungsschecks werden in Kürze bereitgestellt.
Was wird gefördert? | Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. |
Wer kann Förderung erhalten? | Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern |
Wie hoch ist die Förderung? | Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung
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Wie können Bildungsschecks beantragt werden? | Das Formular für die Beantragung können Sie hier anfordern. |
Wie erhalten externe Dienstleister die Formulare für die Abrechnung von Bildungsschecks? | Für die Abrechnung ist es erforderlich, dem ausgefüllten Bildungsscheck einen Nachweis über die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme beizulegen. Sollten Ihnen diese Formulare nicht vorliegen oder Sie ziehen die elektronische Eingabe dem handschriftlichen Ausfüllen vor, können Sie diese hier als ausfüllbare PDF´s downloaden. |
Wer sind die Ansprechpartner für weitere Fragen? | Evelyn Nadollek Nicole Kröger Jacqueline Rach Anja Möller Andrea Kagel Angelique Volk |
Allgemeine Hinweise
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