Förderung der Aus- und Weiterbildung

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen die großen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels, der fortschreitenden Digitalisierung und des Umbaus zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaftsweise bewältigen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern reagiert auch in der ESF+ Förderperiode 2021-2027 mit einem gezielten Einsatz von Mitteln für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen wird über Bildungsschecks und Projekte fortgesetzt. Um die Qualität und die Attraktivität einer Berufsausbildung zu stärken, werden überbetriebliche Lehrgänge in Handwerksberufen und in landwirtschaftlichen Berufen gefördert.

Bildungsschecks für Unternehmen

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Zuwendungen als Bildungschecks für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an geeignete externe Bildungsdienstleister abgetreten. Die externen Bildungsdienstleister können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.

Unternehmensspezifische Qualifizierungsvorhaben

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können Zuwendungen für unternehmensspezifische Vorhaben zur

  • Kompetenzfeststellung von Beschäftigten,
  • Analyse des Qualifizierungsbedarfes von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und
  • beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten

beantragen. Die Durchführung dieser unternehmensspezifischen Maßnahmen erfolgt durch geeignete externe Dienstleister. Die Abrechnung der Förderung erfolgt nach Durchführung der jeweiligen Maßnahmen durch den Zuwendungsempfänger (Unternehmen) gegenüber der GSA.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln des ESF+ die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk. Gefördert werden sowohl die Kosten von Lehrgängen als auch damit im Zusammenhang stehende Kosten für die Unterbringung der Auszubildenden während der Lehrgänge. Die Lehrgänge werden in den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammern oder in von den Kammern anerkannten Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt. Antragsteller für die Zuwendungen des Landes sind die Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern.


Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Mitteln des ESF+ die überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich. Gefördert werden sowohl die Kosten von Lehrgängen als auch damit im Zusammenhang stehende Kosten für die Unterbringung der Auszubildenden während der Lehrgänge. Durchgeführt werden die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung bei geeigneten Trägern, die mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Diese Veranstalter beantragen die Förderung bei der GSA.

 

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