Fragen und Antworten zu Mikrodarlehen

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I. Antragsteller

1. Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger können natürliche Personen sein, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen.
Gefördert werden:

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer vor Aufnahme der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit als Neugründung oder im Rahmen einer Betriebsübernahme,
  • Unternehmerinnen und Unternehmer in der Wachstumsphase innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit.

2. Was wird nicht gefördert?

Folgende Branchen, Berufe und Tätigkeitsbereiche sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  • Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler,
  • Wirtschafts- und Buchprüfer sowie rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe,
  • Vertreter, Vertriebsbeauftragte,
  • Finanz- und Immobiliendienstleister,
  • Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte,
  • Berufsbetreuer, Autohändler,
  • Tankstellen sowie gewerbsmäßige Vermittlung von Arbeitskräften.

II. Voraussetzungen

3. Welches sind die Voraussetzungen für die Beantragung eines Mikrodarlehens?

Der Hauptwohnsitz des Antragstellers und der zukünftige Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
Der Antragsteller muss über die für das Vorhaben notwendige fachliche und kaufmänni-sche Eignung verfügen.
Es muss sich um eine tragfähige Vollexistenz handeln.
Es darf sich nicht um eine von der Förderung ausgeschlossenen Branche, Beruf und Tätigkeitsbereich nach Frage 2 handeln.
Es muss ein vollständiges und aussagefähiges Unternehmenskonzept vorgelegt werden.

4. Kann auch eine Nebentätigkeit gefördert werden?

Mit dem Mikrodarlehen werden nur wirtschaftlich tragfähige Vollexistenzen gefördert,
eine Nebentätigkeit kann nicht gefördert werden.

5. Kann ein Wechsel aus der Nebentätigkeit zum Vollerwerb gefördert werden?

Der Wechsel von einer Nebentätigkeit zum Vollerwerb wird wie eine Neugründung be-trachtet und ist somit förderfähig. Es bedarf jedoch ein Nachweis, dass die bisherige Tätigkeit im Nebenerwerb durchgeführt wurde.

III. Förderhöhe

6. In welcher Höhe kann ein Mikrodarlehen beantragt werden?

Die Höhe der Zuwendung entspricht der vorhabenbezogenen Finanzierungslücke innerhalb von 12 Monaten max. 25.000 EUR. Die Berechnung der Finanzierungslücke erfolgt in der Planungsrechnung des Antragsformulars.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Mikrodarlehens besteht nicht.

7. Wie errechnet sich die Höhe eines Mikrodarlehens?

Zur Berechnung der vorhabenbezogenen Finanzierungslücke bedarf es der Übertragung der Werte aus dem Unternehmenskonzept (Liquiditätsplan) in die Planungsrechnung des Antragsformulars.
Dabei gilt: Gefördert wird eine Finanzierungslücke, die in der vorgegebenen Planungsrechnung auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Unternehmenskonzeptes ermittelt wird. Zur Ermittlung dieser Finanzierungslücke werden Investitionen, steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben und Entnahmen zur Sicherstellung der privaten Lebenshal-tung allen dem Vorhaben zur Verfügung gestellten Einnahmen gegenübergestellt.

IV. Konditionen

8. Welche Konditionen gelten für das Mikrodarlehen?

  • Es handelt sich um eine unbedingt rückzahlbare Zuwendung mit vierteljährlicher Zahlung der Tilgungsraten in gleicher Höhe. Dies bedeutet, dass die Zinsen nur für den jeweils noch offenen Darlehensbetrag (Restschuld) berechnet werden.
  • Die aufgelaufenen Zinsen sind nach Ablauf des jeweiligen Tilgungszeitraumes inner-halb von zwölf Monaten in vier gleichen Raten quartalsweise fällig.
  • Die max. Laufzeit des Darlehens beträgt 6 Jahre. Grundsätzlich sollte die max. Laufzeit in Anspruch genommen werden, um so die Liquidität nich übermäßig zu belasten. Wenn die wirtschaftliche Situation dies erlaubt, sind jederzeit Sondertilgungen möglich. Auch eine vollständige Ablösung des noch offenen Betrages ist jederzeit möglich.
  • Die ersten 12 Monate der Laufzeit sind als tilgungsfreie Zeit fest vorgegeben.
  • Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit auf die jeweilige Restschuld 4 %.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Es werden keine Gebühren fällig.
  • Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
  • Vorfällige Rückzahlungen der Zuwendung sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

V. Sicherheiten

9. Müssen Sicherheiten gestellt werden?

Eine Besicherung durch die Zuwendungsempfängerin oder den Zuwendungsempfän-ger ist nicht erforderlich, sie haften jedoch persönlich.

VI. Einzureichende Unterlagen

10. Welche Unterlagen müssen zum Antrag mit eingereicht werden?

Einzureichen sind:

  • Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vollständiges Gründungskonzept (inklusive Investitions-, Finanzierungs-, Ertrags- und Umsatzplan sowie einem Liquiditätsplan mit monatlicher Aufschlüsselung der einzelnen Positionen für 12 Monate)
  • Beruflicher Werdegang, aus dem die fachliche und kaufmännische Eignung des Antragstellers hervorgeht
  • Geeignete Nachweise zur Bestätigung der fachlichen und kaufmännischen Qualifika-tion
  • Bei Betriebsübernahmen. Letzter vorliegender Jahresabschluss (bzw. steuerliche Gewinnermittlung nach § 4.3 EStG), sowie eine Kopie des Entwurfs vom Übernahme-/Kaufvertrag

Im Einzelfall kann es sein, dass zusätzliche Unterlagen oder Angaben nachgereicht werden müssen.

11. Welche Inhalte soll das Konzept berücksichtigen?

Welche Bestandteile ein Unternehmenskonzept enthalten soll, hängt von den besonderen Bedingungen des jeweiligen Vorhabens ab. Einige Bestandteile sollten jedoch grundsätz-lich enthalten sein und werden von möglichen Kapitalgebern auch erwartet. Dies sind un-ter anderem Angaben zu den folgenden Bereichen:

A    Angaben zum Vorhaben
Im ersten Teil des Konzeptes (Teil A) werden die wichtigsten Angaben zum Vorhaben (Bezeichnung, Kontaktdaten) und zur Gründerperson zusammengefasst dargestellt. Anschließend erfolgt eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, die einen ersten Einblick in das Vorhaben ermöglicht.

B    Angaben zur Gründerperson
Bei den Angaben zur Gründerperson (Teil B) wird neben einem tabellarischen Lebens-lauf, aus dem der berufliche Werdegang schlüssig hervorgehen soll, besonders auf die Darlegung der Qualifikation des Gründers Wert gelegt. Es geht hier um die zentrale Frage, ob der Existenzgründer geeignet und in der Lage ist, sein Unternehmen aufzu-bauen und erfolgreich zu leiten. Es soll folglich dargelegt werden, welche fachliche Ausbildung und Qualifikation der Gründer hat, welche kaufmännischen Kenntnisse vorhanden sind und welche persönlichen Eigenschaften der Gründer mitbringt, die ihn als Unternehmer auszeichnen.

C    Leistung, Markt, Absatz
Mit den Angaben zum Vorhaben (Teil C) wird erklärt, was genau der Gründer machen will, worin seine Geschäftsidee besteht, mit welchen Produkten oder Dienstleistungen er wo und mit welchen Kunden er Geld verdienen will, warum er genau das machen will, warum er meint, eine Marktchance zu haben, es besser zu können als die Kon-kurrenz. Wer sind seine Konkurrenten, wer sind seine Kunden, wie viele potentielle Kunden gibt es im Einzugsbereich? Wie genau soll das Vorhaben funktionieren, zeit-lich, räumlich, technisch, finanziell? Welche Geschäftsräume sollen genutzt werden, welche Personalstruktur wird benötigt? Welche Genehmigungen sind erforderlich? Woher kommen Kapital und Waren, welche Abhängigkeiten gibt es von einzelnen Lie-feranten oder Abnehmern, welche Chancen können genutzt werden und welche Risi-ken sind zu beachten?

D    Voraussetzungen
Im vierten Teil (Teil D) werden die Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens in Bezug auf Genehmigungen und Versicherungen dargestellt.

E    Planungsrechnung
Im Rahmen der Planungsrechnung (Teil E) wird das Existenzgründungsvorhaben in Zahlentabellen abgebildet und „durchgerechnet“.

Im Investitionsplan oder auch Kapitalbedarfsplan wird aufgelistet, was alles ange-schafft werden muss und wie viel das kostet. Hierzu zählen zum Beispiel Grundstü-cke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Mobiliar, Geräte, Büroausstattung, EDV-Anlage, Warenlager, Hilfsmittel und Sonstiges. Unter der Position „Sonstiges“ können unter anderem Kosten für die Gründung, Werbung, Erstellung einer Homepage oder dergleichen berücksichtigt werden.
Der Finanzierungsplan zeigt demgegenüber auf, aus welchen Quellen das zur Bezah-lung der Investitionen benötigte Kapital kommen soll. Finanzierungsquellen können sein: Eigenmittel in bar, eigene Sacheinlagen, Eigenleistungen (z. B. Tapete selbst kle-ben und streichen...), Kredite von Banken, private Darlehen, Händlerfinanzierung, Leasing usw.
Der Umsatzplan ist von besonderer Bedeutung, denn hier müssen Annahmen getrof-fen werden, an denen sich später Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens entschei-den. Wie viele Produkte der jeweiligen Warengruppe bzw. welche Dienstleistungen sollen zu welchem Preis innerhalb eines Monats oder Jahres verkauft werden? Sind diese Mengen, Preise und Umsätze in dem jeweiligen Absatzgebiet auch in Hinblick auf die Anzahl der potentiellen Kunden und deren Kaufkraft realistisch. Gibt es eine ausreichende Nachfrage, müssen saisonale Schwankungen berücksichtigt werden?
Der Liquiditätsplan soll die ersten 12 Monate berücksichtigen und die monatliche Zah-lungsfähigkeit des Unternehmens aufzeigen. Hierbei gilt: Anfangsbestand der Zah-lungsmittel plus Einzahlungen (z. B. aus Verkaufserlösen…) minus Auszahlungen (z. B. für Wareneinkäufe, Miete, Energie…) ergibt den Endbestand der Zahlungsmittel in dem betrachteten Monat. Dieser errechnete Endbestand ist wiederum der Anfangsbe-stand für den folgenden Monat. Ein errechneter Endbestand mit negativem Vorzei-chen, wenn also das Geld nicht ausreicht, ist immer ein Alarmzeichen!  
Die errechneten Zahlen des Umsatzplanes bilden die Grundlage für die Ertragsvor-schau. Diese soll für mindestens die ersten 3 Jahre erstellt werden. Von den Jahres-umsätzen sind die entsprechenden Aufwendungen für Wareneinkauf, Personal, Raumkosten, Sachkosten, Versicherungen, Beiträge, Zinsen, Tilgung etc. abzuziehen. Der verbleibende Ertrag nach Steuern stellt dann die Existenzgrundlage des Unter-nehmers dar. Stellen Sie sich kritisch die Frage, ob der Ertrag ausreicht, um Ihren Le-bensunterhalt zu bestreiten. Wie ist darüber hinaus die persönliche Absicherung (Krankheit, Unfall, Altersvorsorge) geregelt?
Die Angaben und Kalkulationen sind nach Möglichkeit durch geeignete Nachweise und Erläuterungen zu unterlegen. Für die Entscheidungsprozesse ist es hilfreich, wenn der Gründer das Konzept selbst erstellt und dazu nur jeweils bei Bedarf professionelle Hilfe eines externen Beraters in Anspruch nimmt.

 

 

VII. Antragsverfahren

12. Wo finden sich die Antragsunterlagen?

Auf der Internetseite der GSA www.gsa-schwerin.de steht das PDF-Antragsformular zur Verfügung. Im Antragsformular finden Sie diverse Ausfüllhilfen (Hinweisfenster).

13. Wie wird der Antrag gestellt?

Das PDF-Antragsformular wird elektronisch ausgefüllt und mit der Schaltfläche „Datenübermittlung und fertigen Formular drucken“ als xml-Datei an die GSA gesendet und im Anschluss vollständig ausgedruckt. Nach dem Senden erhalten Sie eine Bestätigung. Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise im Antrag. Das ausgedruckte Antragsformular ist an den gekennzeichneten Stellen zu unterzeichnen und per Post an die GSA zu verschickt. Nach Posteingang Ihres Antrages bei der GSA erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Ihrer Antragsnummer.

14. Wann wird das Mikrodarlehen ausgezahlt?

Nach der Bearbeitung des Antrages, wenn alle notwendigen Unterlagen und Angaben vorliegen und der Antrag positiv beschieden wird, erhalten Sie ein Zuwendungsbescheid. Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Vor der Auszahlung muss als Nachweis der Gründung die Gewerbeanmeldung bzw. bei Freien Berufen die Bestätigung des Finanzamtes vorliegen.

15. Wie wird das Darlehen ausgezahlt?

Nach Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen und Vorlage der Mittelanforderung erfolgt die Auszahlung auf das im Antrag angegebene Konto. Die Mittelanforderung ist spätestens sechs Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides einzureichen. Nach dem Mittelabruf erhalten Sie gesondert einen Zins- und Tilgungsplan.

16. Handelt es sich bei dem Mikrodarlehen um eine EU-Beihilfen?

Ja, es handelt sich bei dem Mikrodarlehen um eine EU-Beihilfe. EU-Beihilfen sind öffentliche Zuwendungen an Unternehmen. Diese Zuwendungen stellen für das begünstigte Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen, die keine derartigen Zuwendungen erhalten, dar. EU-Beihilfen sind grundsätzlich bei der EU-Kommission anzumelden.

17. Was sind „De-minimis“-Beihilfen?

De-minimis-Beihilfen sind gemäß EU-Recht (De-minimis-Verordnung) gewährte öffentliche Zuwendungen an Unternehmen. Diese Zuwendungen dürfen bei Unternehmen innerhalb von drei Steuerjahren (aktuelles Jahr und zwei vorangegangene Steuerjahre) den Schwellenwert von 300.000 EUR nicht übersteigen. Im Antrag ist eine „De-minimis“-Erklärung und eine Tabelle für Angaben zu evtl. erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen als Anlage enthalten.

VIII. Rückzahlung

18. Wie erfolgt die Rückzahlung?

Die ersten 12 Monate nach dem Mittelabruf sind tilgungsfrei. Nach der tilgungsfreien Zeit erfolgt die Rückzahlung quartalsweise in gleich hohen Raten. Die Zinsen sind nach Ablauf des jeweiligen Tilgungszeitraums innerhalb von 12 Monaten in vier gleichen Raten fällig.

19. Sind vorzeitige Tilgungen möglich?

Ja, eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Dazu ist aber eine schriftliche Mitteilung vorab an die Bewilligungsbehörde - die GSA - notwendig.

IX. Verwendungsnachweis

20. Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?

Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt durch die Vorlage der Jahresabschlüsse beziehungsweise der Einnahmen- sowie Überschussrechnungen mit betrieblicher Vermögens- und Schuldenaufstellung für das Jahr bzw. Jahre, in denen Die Mittel verwendet wurden. Dies entspricht dem Zeitraum der Planungsrechnung, die Bestandteil des Antrages ist.

X. Beratung

21. Wo kann man sich beraten lassen?

Eine kostenlose Beratung kann bei den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern des Landes M-V in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Weiterhin gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Bildungsschecks für Existenzgründer. Mit diesen Schecks kann sowohl ein Grundkurs über 48 Stunden und anschließend eine Unternehmensberatung gefördert werden. Eine Förderung kann hier nur vor Gründung des Unternehmens gewährt werden. Erste Ansprechpartner sind hier die IHK´s und HWK´s des Landes M-V.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/existenzgruendung-und-uebernahme/bildungsschecks-fuer-existenzgruender.html

 

Stand: 28.12.2023

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