Mikrodarlehen ESF Plus 2021-2027

Mikrodarlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Das Land gewährt Existenzgründerinnen und -gründern bei einer Neugründung oder Übernahme eines bestehenden Betriebes vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein verzinsliches Darlehen von bis zu 25.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu sechs Jahren betragen, das erste Jahr nach Auszahlung ist tilgungsfrei. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit vier Prozent pro Jahr auf die Restschuld.

Fragen und Antworten zum Mikrodarlehen

Was wird gefördert? Mikrodarlehen für Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit
  • einer Gründung/Übernahme vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  •  und in den ersten 36 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Wer kann Förderung erhalten?
  • Existenzgründerinnen und -gründer im Zusammenhang mit Neugründungen oder Betriebsübernahmen
  • Antragsteller/-innen sind grundsätzlich natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen
  • Antragsteller/-innen müssen ihren Wohn- und (künftigen) Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben
Es muss ein überzeugendes Unternehmenskonzept vorgelegt werden, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung und zum Betrieben eines Unternehmens sind durch entsprechende Dokumente nachzuweisen
Wie hoch ist die Förderung?
  • es können Darlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 25.000 Euro ausgereicht werden, wenn aus der Planungsrechnung eine entsprechende Finanzierungslücke nachzuweisen ist
Wie kann die Förderung beantragt werden?
  • Bewilligungsbehörde ist die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
  • Der Antrag ist schriftlich bei der GSA mbH einzureichen
Antragsformulare

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:

Bitte verwenden Sie die neuen Antragsformulare mit der Version 04.001 vom 28.12.2023. Alle älteren Formularversionen haben ihre Gültigkeit verloren.

Ansprechpartner

Elke Wiese-Wahls

Dr. Peter Strauer

weitere Informationen

Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern (PDF-Datei)

Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern

Eine kostenlose Beratung kann bei den Industrie- und Handelskammern und bei den Handwerkskammern des Landes M-V in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht finden Sie hier: Liste der Ansprechpartner herunterladen (PDF-Datei)

Merkblatt Mikrodarlehen herunterladen

 

 

Technische Hinweise zu den PDF-Formularen:

  • Die elektronischen Formulare stehen als bearbeitbare PDF-Dateien bereit.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare kann ausschließlich mit einem Windows PC oder einem Apple Mac in Verbindung mit der aktuellsten Version des Adobe Reader DC (https://get.adobe.com/de/reader/) erfolgen.
  • Eine Bearbeitung der PDF-Formulare mit Smartphones / Tablets oder anderen mobilen Geräten mit Android- oder IOS-Betriebssystemen ist technisch nicht möglich.
  • Sie haben trotz installiertem Adobe Acrobat Reader DC Probleme beim Öffnen der PDF-Formulare? Prüfen Sie, ob der Adobe Acrobat Reader DC das Standardprogramm zum Öffnen von PDF-Dateien ist: https://helpx.adobe.com/de/acrobat/kb/not-default-pdf-owner-windows10.html

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