Mikrodarlehen des Landes M-V
Die für das Förderinstrument vom Land Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellten finanziellen Mittel sind ausgeschöpft. Daher können derzeit keine weiteren Darlehen ausgereicht werden. Die Antragstellung auf Förderung einer Existenzgründung durch das Mikrodarlehen ist ab sofort nicht mehr möglich.
Unter Berücksichtigung der sich ständig verändernden Rahmenbedingungen plant das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V die Fortführung des Mikrodarlehens zur Förderung von Existenzgründungen.
Informationen zu möglichen Finanzierungsalternativen im Gründungsprozess sind in der aktualisierten Broschüre GründerZeiten: „Existenzgründungsfinanzierung“ aufgelistet.
(Autor: GSA)
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