Die GSA kann auf Anfrage Fachliche Stellungnahmen für potentielle Gründer zur Beantragung eines Gründungszuschusses nach den §§ 57, 58 SGB III, von Einstiegsgeld nach §§ 16 Abs. 2 und 29 SGB II sowie von Leistungen nach § 102 Abs.3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) i.V.m. § 21 Schwerbehinderten - Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) erteilen. Mit Erteilung der Fachlichen Stellungnahme ist eine Prüfung und Bewertung des Gründungsvorhabens verbunden, die sich im Besonderen konzentrieren auf die grundlegende Realisierbarkeit des Vorhabens, auf die vorhabensrelevanten personenbezogenen Voraussetzungen, auf die Marktfähigkeit der anzubietenden Leistungen und Produkte und auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Für die Erteilung der Fachlichen Stellungnahme müssen vollständige Unterlagen zum Gründungsvorhaben (Gründungskonzept) und Angaben zur persönlichen und fachlichen Eignung (beruflicher Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, notwendige Genehmigungen) vorgelegt werden. Weitere zur Beurteilung relevante Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
Der Bereich Erstellung von Gutachten und fachlichen Stellungnahmen ist nach DIN EN ISO 9001:2015 durch die Lloyds Register Quality Assurance GmbH zertifiziert.
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