Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen, um Menschen in Mecklenburg-Vorpommern den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern.
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie der Beratung und Begleitung von beabsichtigten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen.
Voraussetzungen für eine Zuwendung sind:
Die Zuwendung erfolgt in Form von Bildungsschecks für die
vor der Existenzgründung oder vor der Unternehmensnachfolge.
Sie benötigen Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen?
Sie benötigen Informationen zur Abrechnung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020?
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