Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Zuwendungen, um Menschen in Mecklenburg-Vorpommern den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern.

Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen der Qualifizierung sowie der Beratung und Begleitung von beabsichtigten Existenzgründungen oder  Unternehmensnachfolgen.

Voraussetzungen für eine Zuwendung sind:

  • Der Zuwendungsempfänger hat seinen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Der Betriebssitz des geplanten oder zu übernehmenden Unternehmens befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern

Die Zuwendung erfolgt in Form von Bildungsschecks für die

  • Teilnahme an Kursen zur Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Qualifikationen;
  • Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung

vor der Existenzgründung oder vor der Unternehmensnachfolge.

Sie benötigen Informationen zur Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen?

Beantragung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen, ESF-Plus-Förderperiode 2021 – 2027

Sie benötigen Informationen zur Abrechnung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020?

Abrechnung von Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen aus der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 – 2020

 

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