GSA Logo
| 29.12.2008 | 

GSA vorprüfende Stelle für Anträge zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung

Ab sofort können beim GSA-Hauptsitz in Schwerin Anträge zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung eingereicht werden. Die GSA unterstützt die Bewilligungs­behörde, das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) im Antragsverfahren. Sie prüft die eingehenden Anträge im Hinblick u. a. auf den Zuwendungszweck und die arbeitsmarkt­politischen Zielsetzungen. Ferner wird eine Plausibilitätsprüfung einzelner Sachverhalte im Hinblick der Erforderlichkeit und Angemessenheit vorgenommen.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter den auf der linken Seite aufgeführten Rubriken.