Ab sofort können beim GSA-Hauptsitz in Schwerin Anträge zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung eingereicht werden. Die GSA unterstützt die Bewilligungsbehörde, das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) im Antragsverfahren. Sie prüft die eingehenden Anträge im Hinblick u. a. auf den Zuwendungszweck und die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen. Ferner wird eine Plausibilitätsprüfung einzelner Sachverhalte im Hinblick der Erforderlichkeit und Angemessenheit vorgenommen.
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