„Richtlinie zur Förderung des lebenslangen Lernens" B.1.3
Gemäß der o. g. Richtlinie gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für Maßnahmen, die die Bereitschaft und die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen erhöhen und zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens im Land beitragen.
Gefördert werden Projekte und Programme in den Bereichen:
- der Schule ergänzenden Angebote, durch die Schüler zum selbständigen, forschenden Lernen angeregt und befähigt werden, insbesondere aus den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, Ökonomie, Gesellschaft, Umweltbildung, Neue Medien und Fremdsprachen,
- der Entwicklung und Erprobung von Konzepten, die die gegenseitige Durchlässigkeit zwischen den Systemen der beruflichen Bildung und der Hochschulbildung verbessern oder die Leistungsfähigkeit der Systeme der Aus- und Weiterbildung erhöhen,
- der unternehmensunabhängigen beruflichen Weiterbildung, insbesondere zur Entwicklung von Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Kommunikations- und Medienkompetenz, Fremdsprachen, Ressourcenschutz und Energieeffizienz.
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Vollfinanzierung sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben erfolgen.
Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, Gesellschaften, Schulen und Hochschulen sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Anträge sind bei der GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH als antragsannehmende und vorprüfende Stelle einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).
Bis zur Bereitstellung der Antragsunterlagen im Internet unter der Adresse
isapide.arbeitsmarktfoerderung-mv.de stehen die Antragsunterlagen auf den Internetseiten der GSA zum Download bereit.
Ansprechpartner
Dr. Katrin Puchert ... mehr
Ute Timm ... mehr
Antje Rethmeier ... mehr
Aenne Vogel ... mehr
Ramona Koslowski ... mehr
Angela Hillenhagen ... mehr
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Förderung des lebenslangen Lernens B 1.3Richtlinie zur Förderung des lebenslangen Lernens
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