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Mikrodarlehen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Form von Mikrodarlehen.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern können verzinsliche, rückzahlbare Mikrodarlehen in Höhe von bis zu 20.000 € gewährt werden, die

  • 1.) im Zusammenhang mit einer Existenzgründung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • 2.) innerhalb der ersten 36 Monate nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit beantragt werden.

Die GSA ist antragsannehmende und -prüfende Stelle. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Seit 2005 wurden über 1000 Gründerinnen und Gründer aus Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtvolumen von über 9 Mio Euro gefördert.

Die Sparte Mikrodarlehen ist nach  DIN EN ISO 9001:2008 durch die Lloyds Register Quality Assurance GmbH zertifiziert.





Ansprechpartner
Norbert Bürk ... mehr
Angela Hillenhagen ... mehr
Ramona Koslowski ... mehr

Bei dem Antragsformular handelt es sich um ein pdf.-Dokument. Zur Bearbeitung benötigen Sie die kostenfreie Software Adobe Reader in der Version 9. Bitte füllen Sie den Antrag nicht handschriftlich aus!

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Downloads
MikrodarlehenAntragsformular mit Anlagen (pdf, 303.53 KByte) ... download
Erläuterungen zum Antrag (pdf, 53.37 KByte) ... download
Richtlinie (pdf, 73.17 KByte) ... download
Beratende Stellen zum Mikrodarlehen (pdf, 29.38 KByte) ... download
Fachliche Stellungnahme (pdf, 12.55 KByte) ... download