
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen in Form von Mikrodarlehen.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern können verzinsliche, rückzahlbare Mikrodarlehen in Höhe von bis zu 20.000 € gewährt werden, die
Die GSA ist antragsannehmende und -prüfende Stelle. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Seit 2005 wurden über 1000 Gründerinnen und Gründer aus Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtvolumen von über 9 Mio Euro gefördert.
Die Sparte Mikrodarlehen ist nach DIN EN ISO 9001:2008 durch die Lloyds Register Quality Assurance GmbH zertifiziert.
Ansprechpartner
Norbert Bürk ... mehr
Angela Hillenhagen ... mehr
Ramona Koslowski ... mehr
Bei dem Antragsformular handelt es sich um ein pdf.-Dokument. Zur Bearbeitung benötigen Sie die kostenfreie Software Adobe Reader in der Version 9. Bitte füllen Sie den Antrag nicht handschriftlich aus!
Adobe Reader 9
... download
