
Die GSA ist antragsannehmende und -vorprüfende Stelle für Einzelmaßnahmen innerhalb der Richtlinien D.7.1 / D.7.2 des ASP. Die GSA unterstützt die Bewilligungsbehörde im Antragsverfahren insbesondere bei der Prüfung der eingehenden Anträge im Hinblick auf den Zuwendungszweck und die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen sowie bei der Plausibilitätsprüfung einzelner Sachverhalte im Hinblick der Erforderlichkeit und Angemessenheit. Ergebnis der Prüfungen ist ein Votum der GSA für das weitere Bewilligungsverfahren.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abteilung Arbeitsmarktförderung (LAGuS), als Bewilligungsbehörde für die Förderung aus den Richtlinien D. 7.2, Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und Beschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, des ASP hat festgelegt, dass Maßnahmezeiträume für beantragte Maßnahmen nach diesen Richtlinien bis zum 30. September 2008 möglich sind.
Die Sparte Förderung der beruflichen Weiterbildung ist nach ISO 9001:2000 durch die Lloyds Register Quality Assurance GmbH zertifiziert.
Ansprechpartner
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