Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) online gestellt.
Damit ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der Ausgabe 2017 nun öffentlich einsehbar, wie sie im Bundesanzeiger, voraussichtlich noch im Februar, veröffentlicht werden soll. Neben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist für ein Inkraftsetzen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich ein Anwendungsbefehl, z. B. durch Änderung des Vergabegesetzes (VgG M-V), oder der Landeshaushaltsordnung erforderlich.
Weitere Information sowie die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
(Autor/Quelle: GSA)