Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Beschäftigte, die während der Corona-Pandemie in einem besonderen Umfang von Arbeitsausfall betroffen waren. Beantragt wird die Unterstützung durch die Unternehmen, die an ihre Beschäftigten eine entsprechende Sonderzahlung leisten. Die Mittel für diese finanzielle Unterstützung werden aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds gewährt und dienen der Abmilderung der durch die Corona-Pandemie verursachten zusätzlichen Belastungen. Die Mittel werden nur subsidiär gewährt und nur zur Vermeidung unbilliger Härten soweit reguläre Finanzierungsmöglichkeiten nicht bestehen oder diese nicht ausreichend sind.
Die Grundsätze finden Sie auf der Homepage der GSA mbH. Anträge können ab dem 15. September 2020 gestellt werden.
(Autor/Quelle: GSA)