Das Bundeskabinett hat die novellierte Arbeitsstättenverordnung beschlossen, womit Schutz und Sicherheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz modernisiert werden.
Damit werden Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammengeführt und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst. Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung werden in die neue Verordnung integriert; die Bildschirmarbeitsverordnung wird außer Kraft gesetzt. Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung beziehen sich im Wesentlichen auf Telearbeitsplätze, Arbeitsschutz-Unterweisung, Umgang mit psychischen Belastungen und Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen. Nach dem Kabinettbeschluss wird die Verordnung zügig im Bundesgesetzblatt verkündet und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
(Autor/Quelle: GSA)